FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.05.2005
2 K 431/02
Normen:
EigentÜbertrG § 11 § 1 Abs. 1 § 3 § 6 ; AusglLeistG;

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Eigentumsübertragungsgesetz für ausschließlich auf dem Ausgleichsleistungsgesetz beruhenden Erwerb von Flächen in den neuen Bundesländern; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 2 K 431/02

DRsp Nr. 2005/16725

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Eigentumsübertragungsgesetz für ausschließlich auf dem Ausgleichsleistungsgesetz beruhenden Erwerb von Flächen in den neuen Bundesländern; Grunderwerbsteuer

1. Ein Kaufvertrag zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern, der nicht der Durchführung des Eigentumsübertragungsgesetzes (= Gesetz über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger -EigentÜbertrG- vom 22.7.1990, GBl DDR I 1990, 899) dient, sondern nur der Durchführung von Bestimmungen des Ausgleichsleistungsgesetzes (= Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können -AusglLeistG- vom 27.9.1994, BGBl I 1994, 2624), ist nicht nach § 11 EigentÜbertrG von der Grunderwerbsteuer befreit. 2. Eine Grundstücksverkauf in den neuen Bundesländern dient nicht der Durchführung des EigentÜbertrG, wenn es sich z.B. nicht um einen Verkauf von volkseigenen Grundstücken durch die "Treuhand Land- und Forstwirtschaft" gehandelt hat (vgl. § 1 Abs. 1, § 3 EigentÜbertrG) und die Übertragung nicht nach den "zur Zeit geltenden Preisbestimmungen" i.S. von § 6 EigentÜbertrG erfolgt ist.