FG Köln - SENATSUrteil vom 23.08.2001
7 k 2947/98
Normen:
GewStG § 12 Abs. 2 ; GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 ; GewStG § 8 Nr. 7 ;

Keine Hinzurechnung wegen Erwerb von Verfüllrechten

FG Köln, SENATSUrteil vom 23.08.2001 - Aktenzeichen 7 k 2947/98

DRsp Nr. 2001/16317

Keine Hinzurechnung wegen Erwerb von Verfüllrechten

Die entgeltliche Überlassung von Verfüllrechten an einem Grundstück (zum Verfüllen mit Müll) stellt eine Vermietung bzw. Verpachtung des betreffenden Grundstücks dar. Für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Gewerbeertrag gemäß § 8 Nr. 7 GewStG bzw. beim Gewerbekapital gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG ist daher kein Raum.

Normenkette:

GewStG § 12 Abs. 2 ; GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 ; GewStG § 8 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der .........(GmbH). Diese erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb u.a. durch die Gewinnung von Sand und Kies sowie den Betrieb von Deponien.