I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner berechtigt ist, weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den von dem Antragsteller für die Streitjahre bereits erklärten Beträgen hinzuzuschätzen.
Der verheiratete und mit seiner Ehefrau zusammen veranlagte Antragsteller erzielte in den Streitjahren als GmbH-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erklärte er in den Streitjahren folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen:
1988 43.142 DM
Bl. 8 Bd. III ESt-Akten
1989 21.924 DM
Bl. 23 Bd. III ESt-Akten
1990 35.976 DM
Bl. 35 Bd. III ESt-Akten
1991 221.400 DM
Bl. 135 Bd. III ESt-Akten
1992 192.243 DM
Bl. 154 Bd. III ESt-Akten
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