FG Hamburg - Urteil vom 29.05.2006
5 K 120/03
Normen:
EStG § 15 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 338
EFG 2006, 1585

Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft

FG Hamburg, Urteil vom 29.05.2006 - Aktenzeichen 5 K 120/03

DRsp Nr. 2006/22943

Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft

Tätigkeiten, die außerhalb des Bereichs der Personengesellschaft von einem der Gesellschafter ausgeübt werden, können auf die steuerliche Beurteilung der Gesellschaft nicht abfärben. Das gilt in gleicher Weise, wenn mehrere oder alle Gesellschafter im außergesellschaftlichen Bereich eine solche "andere", gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dieser Grundsatz gilt schließlich selbst dann, wenn sich alle Gesellschafter in einer anderen, personen- und beteiligungsidentischen (Schwester-) Personengesellschaft zu einer gewerblichen Betätigung zusammengeschlossen haben.

Normenkette:

EStG § 15 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin - insbesondere mit der Veräußerung des Grundstücks X-Weg - gewerblich tätig war. Das Grundstück war das einzige Objekt der Klägerin.