FG Thüringen - Urteil vom 24.05.2007
I 1317/03
Normen:
InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 228

Keine Investitionszulage für Umbau eines Kindergartens zu einem Wohngebäude

FG Thüringen, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen I 1317/03

DRsp Nr. 2007/23717

Keine Investitionszulage für Umbau eines Kindergartens zu einem Wohngebäude

1. Nachträgliche Herstellungskosten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG liegen nicht vor, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftguts im ertragsteuerlichen Sinn führen, denn die ertragsteuerlichen Grundsätze sind auch für die Auslegung der Begriffe des Begünstigungstatbestands des InvZulG anzuwenden (Anschluss an die Urteile des FG des Landes Brandenburg vom 6.11.2003, 5 K 1398/01 und vom 8.12.2004, 5 K 2188/02 sowie des Sächsischen FG vom 23.5.2006, 2 K 1672/05). 2. Wird ein bis 1992 als Kindergarten genutztes und anschließend bis zum Erwerb in 1998 leerstehendes Gebäude in den Jahren 1999 und 2000 in ein Dreifamilienhaus umgebaut, wird ein neues Wirtschaftsgut im ertragsteuerlichen Sinn geschaffen. Der Umstand, dass das Gebäude kurz vor Beginn der Umbauarbeiten kurzzeitig unentgeltlich an einen Dritten überlassen worden ist, führt nicht dazu, dass das Gebäude deshalb bereits als Mietwohngebäude anzusehen ist. Eine provisorische Nutzung zu Wohnzwecken reicht dazu nicht aus.

Normenkette:

InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Umbau eines Kindergartens zu einem Wohngebäude investitionszulagenbegünstigt ist.