FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.07.2014
10 K 10238/13
Normen:
EStG § 85 Abs. 2; EStG § 26; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6; FGO § 64; AO § 357 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2015, 7
DStRE 2015, 785

Keine Kinderzulage nach § 85 EStG für ledigen Vater ohne Anspruch auf Kindergeld Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung auf elektronische Klageerhebung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen 10 K 10238/13

DRsp Nr. 2014/13345

Keine Kinderzulage nach § 85 EStG für ledigen Vater ohne Anspruch auf Kindergeld Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung auf elektronische Klageerhebung

1. Ist der ledige Vater eines minderjährigen Kindes nicht kindergeldberechtigt, begegnet der Ausschluss der abweichenden Zuordnung der Kindergeldzulage gem. § 85 EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Privilegierung zusammenveranlagter Ehegatten in § 85 Abs. 2 EStG verbietet das Grundgesetz nicht. 2. Der Senat folgt nicht der in der Rechtsprechung des BFH angedeuteten, aber bislang offen gelassenen Rechtsauffassung, dass aufgrund der mit Wirkung ab 1.8.2013 durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.7.2013 (BGBl I 2013, 2749) eingeführten Neufassung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO für danach erteilte Rechtsbehelfsbelehrungen die zusätzliche Angabe der Möglichkeit einer Klageerhebung auf elektronischem Weg erforderlich ist (BFH v. 5.3.2014, VIII R 51/12, BFH/NV 2014, 1010, Rz. 27).

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 85 Abs. 2; EStG § 26; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6; FGO § 64; AO § 357 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger für das Beitragsjahr 2005 zustehenden Altersvorsorgezulage.