FG Hamburg - Urteil vom 23.02.2005
II 354/04
Normen:
FGO § 41 Abs. 2 ; FGO § 110 ;

Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Anfechtungsklage entschieden ist

FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen II 354/04

DRsp Nr. 2005/8369

Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Anfechtungsklage entschieden ist

Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides besteht jedenfalls dann nicht, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist und die zur Begründung der Nichtigkeit angeführten Erwägungen den identischen, auch dem Anfechtungsverfahren zugrunde liegenden Entscheidungsgegenstand betreffen.

Normenkette:

FGO § 41 Abs. 2 ; FGO § 110 ;

Tatbestand:

Der Kläger schloss im Frühjahr und am 10. Juli 1988 insgesamt drei Verwaltungsverträge mit der ... S.A. (A), einer Kapitalgesellschaft panamesischen Rechts, deren Verwaltungsrat seinen Sitz in Vaduz/Lichtenstein hatte.