Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24. Juni 2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Arbeitsvergütung, insbesondere um höhere Nachtzuschläge, Zahlung weiterer Urlaubsvergütung und um eine sog. Gliederzugprämie.
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