Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Frage, ob die Klägerin zu den nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - steuerbefreiten Wirtschaftsförderungsgesellschaften gehört.
Die Klägerin ist eine ...gesellschaft. Sie wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben. Die Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren der Kreis B. und zum Kreis B. gehörende Städte und Gemeinden. Die Geschäftsanteile durften auch nur an den Kreis oder seine Städte und Gemeinden veräußert werden (§ 3 des Gesellschaftsvertrages).
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