Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. November 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die 1991 geborene, bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin begehrt Erstattung der Kosten in Höhe von 106 845 Euro, die sie für ihre Teilnahme am Trainingsprogramm "Project Walk" in (USA) von Februar 2014 bis Mai 2015 aufgewendet hat.
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