Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 09.04.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit ist die Kostenerstattung und Kostenübernahme für eine orthokeratologische Behandlung.
1.) 2.)
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