FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.07.2013
13 K 1759/11
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 8a; KraftStG § 3 Nr. 8b;

Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für das Packfahrzeug eines Schaustellers

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2013 - Aktenzeichen 13 K 1759/11

DRsp Nr. 2014/9077

Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für das Packfahrzeug eines Schaustellers

1. Das Fahrzeug eines Schaustellers ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es sich weder um eine Zugmaschiene i. S. d. § 3 Nr. 8 a KraftStG handelt, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaut ist, noch um einen selbstfahrenden Wohnwagen i. S. d. § 3 Nr. 8 b 1. Alt KraftStG, der nach Bauart und Einrichtung überwiegend für Wohnzwecke geeignet und bestimmt ist, sondern um einen Lieferwagen mit einer Ladefläche. 2. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 b 2. Alt. KraftStG ist auf selbstfahrende Packwagen nicht anwendbar.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 8a; KraftStG § 3 Nr. 8b;

Tatbestand

Streitig ist, ob das Fahrzeug des Klägers unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) fällt.