Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) es zu Recht abgelehnt hat, vorläufig einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Klägers (Kl.) einzutragen.
Der 1951 geborene Kl., der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, schloss mit der L Lebensversicherungs-AG einen Vertrag über eine sog. Basisrente ("Rürup-Rente"). In dem Vertrag vom 05.04.2007, auf den im Übrigen Bezug genommen wird, wurde vereinbart, dass der Kl. gegen eine Einmalzahlung von 35.000 EUR ab 01.05.2016 eine lebenslange Garantierente von 163,43 EUR monatlich erhalten solle.
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