FG München - Urteil vom 11.07.2007
1 K 4488/06
Normen:
EStG § 10d Abs. 4 S. 4 ;

Keine nachträglichen Verluste bei bestandskräftiger Verlustfeststellung

FG München, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 1 K 4488/06

DRsp Nr. 2008/696

Keine nachträglichen Verluste bei bestandskräftiger Verlustfeststellung

Soweit über die Vortragsfähigkeit von Verlusten zu entscheiden ist, hat dies in den Feststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 4 EStG zu geschehen. Eine unmittelbare Berücksichtigung gegen deren Bestandskraft scheidet aus.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4 S. 4 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Kläger in den Jahren 1997 und 1998 erzielte Verluste aus einem Vermietungsobjekt in Verlustfeststellungsbescheiden ab dem Jahr 2001 steuerwirksam geltend machen können.

Die Kläger werden beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt.