I.
Streitig ist, ob die Kläger in den Jahren 1997 und 1998 erzielte Verluste aus einem Vermietungsobjekt in Verlustfeststellungsbescheiden ab dem Jahr 2001 steuerwirksam geltend machen können.
Die Kläger werden beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt.
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