FG Brandenburg - Urteil vom 21.03.2001
3 K 1018/00
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 2 ; EigZulG § 4 ; EStG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2001, 2629
EFG 2001, 1482

Keine Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG für unentgeltlich an Angehörigen überlassene Wohnung

FG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 3 K 1018/00

DRsp Nr. 2002/996

Keine Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG für unentgeltlich an Angehörigen überlassene Wohnung

1. Die Regelung über die Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG, wonach Ehegatten Eigenheimzulage nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte in Anspruch nehmen können, gilt nicht im Verhältnis zwischen der einem Angehörigen überlassenen Wohnung und der in räumlichem Zusammenhang mit dieser gelegenen, von den anspruchsberechtigten Ehegatten selbst genutzten Wohnung. 2. Ein räumlicher Zusammenhang wird allgemein angenommen, wenn beide Objekte durch geringfügige Baumaßnahmen verbunden werden können. Dies ist stets der Fall, wenn die Wohnungen nebeneinander oder untereinander liegen und betrifft vornehmlich Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Auch die Belegenheit mehrerer Wohnungen "unter einem Dach" ist schädlich.

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 2 ; EigZulG § 4 ; EStG § 26 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: