FG Sachsen - Urteil vom 02.04.2014
8 K 718/11 (Kg)
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1;

Keine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Fahrzeitersparnis von 5 Minuten laut Google Maps Zuordnung von Fahrtkosten bei an der Arbeitsstätte ausgeübter selbstständiger Nebentätigkeit

FG Sachsen, Urteil vom 02.04.2014 - Aktenzeichen 8 K 718/11 (Kg)

DRsp Nr. 2014/15824

Keine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Fahrzeitersparnis von 5 Minuten laut „Google Maps” Zuordnung von Fahrtkosten bei an der Arbeitsstätte ausgeübter selbstständiger Nebentätigkeit

1. Eine Fahrzeitersparnis von 5 Minuten (1 Stunde und 36 Minuten gegenüber 1 Stunde und 41 Minuten) laut „Google Maps” führt nicht dazu, dass die längere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als offentlichtlich verkehrsgünstiger angesehen und daher der Entfernungspauschale zugrunde gelegt werden könnte. 2. Erzielt ein Arbeitnehmer geringfügige Nebeneinnahmen aus einer an seiner Arbeitsstätte ausgeübten selbstständigen Nebentätigkeit, so führen Fahrten zur Arbeitsstätte nicht zu Betriebsausgaben, wenn er aufgrund seiner hauptberuflichen nichtselbständigen Tätigkeit ohnehin dort anwesend war.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Einkünfte des Sohnes des Klägers im Streitjahr den Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 2008 – EStG – überstiegen haben.