Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.07.2022 - 9 K 9009/22 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren über die Frage, ob ab dem 01.01.2022 eine finanzgerichtliche Klage durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die durch einen Rechtsanwalt in Prokura vertreten wurde, als elektronisches Dokument gemäß §§ 52a, 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben werden musste.
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