FG Köln - Urteil vom 17.03.2005
13 K 7115/00
Normen:
EStG § 5 Abs. 5 Nr. 1, 2 ; HGB § 250 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1057
EFG 2005, 1179

Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio

FG Köln, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 13 K 7115/00

DRsp Nr. 2005/9255

Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio

1. Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen hat der Steuerpflichtige keinen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Ausgleich eines Disagios zu bilden. 2. Ebenso rechtfertigen vereinnahmte Agios keinen Ansatz eines entsprechenden passiven Rechnungsabgrenzungspostens.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 5 Nr. 1, 2 ; HGB § 250 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten gegenwärtig nur noch über die steuerliche Behandlung von Emissionsdisagien, die bei der Ausgabe festverzinslicher Inhaberschuldverschreibungen u. Ä. von der Rechtsvorgängerin der jetzigen Klägerin - im Folgenden als Klägerin bezeichnet - gewährt wurden.

Die jetzige Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin einer Aktiengesellschaft, die im Streitjahr alle Geschäfte, welche einer ... gesetzlich gestattet sind, betrieb. Die Hauptniederlassung der Klägerin befand sich im Streitjahr im Geschäftsbereich des Beklagten.

Die Klägerin wurde zunächst erklärungsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur Körperschaftsteuer 1991 veranlagt. In den Jahren 1996 bis 1998 fand eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für Großbetriebsprüfung C. bei der Klägerin statt, welche weitgehend zu unstreitigen Ergebnissen führte. Wegen der Einzelheiten wird auf den Betriebsprüfungsbericht vom 00.00.0000 mit allen Anlagen verwiesen.