FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.2012
3 K 1226/11
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 5 S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1090

Keine regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers beim Auftraggeber des Arbeitgebers

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2012 - Aktenzeichen 3 K 1226/11

DRsp Nr. 2012/16517

Keine regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers beim Auftraggeber des Arbeitgebers

1. Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine „regelmäßige” Arbeitsstätte eines Leiharbeiters. Die Entfernungspauschale kommt danach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist. 2. Leiharbeitnehmer können sich nicht darauf einrichten, an einem bestimmten Tätigkeitsmittelpunkt dauerhaft tätig zu sein, da dies letztlich von der konkreten Ausgestaltung und Dauer der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dessen Kunden abhängig ist. 3. Eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch bloßen Zeitablauf zur „regelmäßigen” Arbeitsstätte. 4. Auf die Frage, ob der Arbeitnehmer die Wegekosten minimieren kann oder nicht, kommt es für die „Regelmäßigkeit” der Arbeitsstätte nicht an.