Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht mehr genutzte Leitungen bei freiwilligem Entschluss zum Rückbau der Leitungen; Kosten für Umverlegung von Versorgungsleitungen als Herstellungskosten eines Parkhauses; Zurechnung des von einer städtischen GmbH aufgrund eines Erbbauvertrags mit der Stadt errichteten und anschließend an die Stadt vermieteten Rathausgebäudes
FG Sachsen, Urteil vom 28.07.2009 - Aktenzeichen 1 K 2/05
DRsp Nr. 2010/22987
Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht mehr genutzte Leitungen bei freiwilligem Entschluss zum Rückbau der Leitungen; Kosten für Umverlegung von Versorgungsleitungen als Herstellungskosten eines Parkhauses; Zurechnung des von einer städtischen GmbH aufgrund eines Erbbauvertrags mit der Stadt errichteten und anschließend an die Stadt vermieteten Rathausgebäudes
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