Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Klägerin in ihrer Steuerbilanz zum 31. Dezember 1993 eine Rückstellung wegen eines gegen sie (und 18 weitere Unternehmen) von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Kommission) am 21. Dezember 1992 nach Artikel 85 Abs. 1 (jetzt: Art. 81 Abs. 1) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) eingeleiteten Verfahrens wegen Beteiligung an einem Preis- und Mengenkartell bilden konnte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|