FG Hamburg - Urteil vom 05.01.2006
VI 345/04
Normen:
AO § 162 ;

Keine Schätzungsbefugnis ohne einen Schätzungsanlass

FG Hamburg, Urteil vom 05.01.2006 - Aktenzeichen VI 345/04

DRsp Nr. 2006/11636

Keine Schätzungsbefugnis ohne einen Schätzungsanlass

Das Finanzamt darf Besteuerungsgrundlagen nicht nach § 162 AO schätzen, wenn kein Schätzungsanlass i.S.d. § 162 Abs. 2 AO vorliegt. Fehlt ein Schätzungsanlass ist nach Beweislastregeln zu entscheiden.

Normenkette:

AO § 162 ;

Tatbestand:

Streitig geblieben ist die Hinzuschätzung von Mieterlösen für die Überlassung von LKW-Anhängern.

Die Klägerin betrieb vom 01.06. bis 31.12.2001 einen Nutzfahrzeuge-Service. Der Geschäftsbetrieb umfasste u.a. auch die Vermietung von Fahrzeugen. Neben einem von der Klägerin angeschafften Sattelanhänger und einem VW-Transporter unterhielt die Klägerin drei weitere Anhänger/Auflieger der Marken A, B und C (Anhänger). Diese Fahrzeuge hatte die Klägerin von ihrem damaligen Lebensgefährten und vormaligen Betriebsinhaber zur Nutzung übernommen.