FG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.01.2000
2 K 19/98
Fundstellen:
EFG 2000, 379

Keine Sonderabschreibung bei baurechtswidriger Nutzung

FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 2 K 19/98

DRsp Nr. 2001/2943

Keine Sonderabschreibung bei baurechtswidriger Nutzung

Wird im Rahmen der Herstellung eines Gebäudes ein Kellerraum baurechtswidrig als Arbeitszimmer eingerichtet, so kann hierfür keine Sonderabschreibung nach dem FördG in Anspruch genommen werden. Es kann nämlich nicht unterstellt werden, dass der Gesetzgeber eine Nutzung fördern will, die gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 44/00)

Für die Praxis: