I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren (13 K 2494/01), ob die Antragstellerin im Streitjahr 1997 für eine im Jahr 1996 von der ... GbR geleistete Anzahlung auf die Anschaffungskosten für eine am 31.12.1997 fertig gestellte Eigentumswohnung in Greifswald, Wolgaster Str. (Wohnungsnr. 3) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 Fördergebietsgesetz (FördG) eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 v. H. und für eine weitere Anzahlung im Jahr 1997 eine Sonderabschreibung von 25 v. H. in Anspruch nehmen kann.
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