FG Köln - Urteil vom 30.11.2006
1 K 6927/02
Normen:
FördG § 4 Abs. 2 Satz 3 § 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1162
EFG 2007, 598

Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

FG Köln, Urteil vom 30.11.2006 - Aktenzeichen 1 K 6927/02

DRsp Nr. 2007/6257

Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten einer begünstigten Investition im Fördergebiet setzen voraus, dass das begünstigte Objekt tatsächlich angeschafft wird; dies ist nicht der Fall, wenn das Anschaffungsgeschäft niemals vollzogen, sondern später rückgängig gemacht wird. Hieran ändert nichts, wenn es jedenfalls zu einer Vermietung im FördG gekommen ist.

Normenkette:

FördG § 4 Abs. 2 Satz 3 § 3 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Sonderabschreibungen des Gebäudes auf einem Grundstück im Fördergebiet nach vollständiger Rückabwicklung des Kaufvertrages als Steuervergünstigung beim Kläger verbleiben können.

Der Kläger ist Immobilienkaufmann mit gewerblichen Einkünften als Makler, sowie Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.