Streitig ist, ob Sonderabschreibungen des Gebäudes auf einem Grundstück im Fördergebiet nach vollständiger Rückabwicklung des Kaufvertrages als Steuervergünstigung beim Kläger verbleiben können.
Der Kläger ist Immobilienkaufmann mit gewerblichen Einkünften als Makler, sowie Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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