Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach durchgeführter Betriebsprüfung in Höhe von 28.843,07 EUR.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|