LSG Hamburg - Urteil vom 23.03.2023
L 1 BA 11/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 19.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 R 52/17

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Notmutter für einen gemeinnützigen VereinAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitFehlen von Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation

LSG Hamburg, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen L 1 BA 11/22

DRsp Nr. 2023/8034

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als "Notmutter" für einen gemeinnützigen Verein Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Fehlen von Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation

Eine Tätigkeit für einen als gemeinnützig anerkannten Verein u.a. zur Vermittlung von hauswirtschaftlichen Familienbetreuerinnen und-betreuern ("Notmütter") im Auftrag von Krankenkassen im Bereich hauswirtschaftliche Versorgung/Kinderbetreuung auf der Grundlage eines "Rahmenvertrages über freiberufliche/selbständige Betreuungstätigkeiten" wird als selbständige Tätigkeit ausgeführt, wenn weder eine Weisungsgebundenheit noch eine Eingliederung in die Betriebsorganisation vorliegt und weitere Gesichtspunkte wie etwa die Möglichkeit einer Tätigkeit für andere Auftraggeber, das Fehlen einer Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung oder das Vorliegen eines gewissen unternehmerischen Risikos für eine Selbständigkeit sprechen.

Tenor