LSG Hamburg - Urteil vom 08.03.2022
L 3 BA 14/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 06.02.2020

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Social-Media-Manager für eine Medieninhalte vermarktende GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Hamburg, Urteil vom 08.03.2022 - Aktenzeichen L 3 BA 14/20

DRsp Nr. 2022/15751

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Social-Media-Manager für eine Medieninhalte vermarktende GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Eine Tätigkeit als Social-Media-Manager, dessen Aufgabe die aktive Betreuung von Social-Media-Kanälen für eine GmbH ist, die Medieninhalte auf unterschiedlichen Plattformen produziert und vermarktet, wird als selbständige Tätigkeit ausgeübt, wenn u. a. keine Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsortes sowie inhaltliche oder technische Weisungen existieren.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 6. Februar 2020 und der Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2017 aufgehoben und festgestellt, dass der Beigeladene zu 1. in der Zeit vom 1. Februar 2013 bis 30. November 2015 mit seiner Tätigkeit für die Klägerin nicht der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung, in der Kranken- und Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterlag.

Die Beklagte trägt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen die Kosten des Verfahrens für das Klage- und das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand