LSG Hamburg - Urteil vom 23.02.2023
L 1 BA 7/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5;
Fundstellen:
DStR 2023, 1799

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit für ein SteuerbüroAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitFehlen von Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation

LSG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023 - Aktenzeichen L 1 BA 7/22

DRsp Nr. 2023/8033

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit für ein Steuerbüro Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Fehlen von Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation

Eine Tätigkeit zur Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle sowie zur Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen für ein Steuerbüro auf der Grundlage eines "Vertrages zur freien Mitarbeit" wird als selbständige Tätigkeit ausgeführt, wenn weder eine Weisungsgebundenheit noch eine Eingliederung in die Betriebsorganisation vorliegt und auch weitere Gesichtspunkte wie etwa die Selbstbestimmung über den Umfang der Tätigkeit, Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber sowie die Tragung eines unternehmerischen Risikos für eine Selbständigkeit sprechen.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5;

Tatbestand