FG München - Urteil vom 19.04.2018
13 K 1736/17
Fundstellen:
EFG 2018, 1451

Keine Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

FG München, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen 13 K 1736/17

DRsp Nr. 2018/8854

Keine Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Streitig ist, ob die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr 2016 geltenden Fassung (EStG) auch um solche Aufwendungen zu ermäßigen ist, die auf in der Werkstatt des Handwerkers erbrachten Werkleistungen zur Herstellung eines Zaunes entfallen.

Die Kläger sind Ehegatten, die vom beklagten Finanzamt zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Kläger erzielten jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In ihrer Einkommensteuererklärung für 2016 machten die Kläger insgesamt 6.228 € für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG geltend, wovon folgende Aufwendungen auf die Sanierung eines Zaunes entfielen:

Werkstattarbeitslohn lt. Rechnung der Firma A.B., X-Dorf:

54 Stunden Facharbeiter x 40 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer 2.570,40 €
62 Stunden Helfer x 35 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer 2.582,30 €

Montagelohn lt. Rechnung:

15 Stunden Facharbeiter x 40 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer 714,00 €
15 Stunden Helfer x 35 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer 624,75 €
Gesamt 6.491,45 €
abzgl. Skonto 5 % 324,57 €
Gesamtkosten für die Sanierung des Zaunes 6.166,88 €