I.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH, ist der Import und Export insbesondere von Ersatzteilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge und Industriemaschinen. In den Streitjahren 1992 bis 1994 erklärte die Klägerin überwiegend steuerfreie Ausfuhrumsätze.
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