FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.03.2010
13 K 143/06
Normen:
EStG 2004 § 3 Nr. 9; EStG 2004 § 3 Nr. 10; EStG 2004 § 24 Nr. 1a; BGB § 823; BGB § 842; BGB § 843;
Fundstellen:
EFG 2010, 1109

Keine Steuerfreiheit der an Beamten gezahlten Verdienstausfallsentschädigung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 13 K 143/06

DRsp Nr. 2010/11593

Keine Steuerfreiheit der an Beamten gezahlten Verdienstausfallsentschädigung

Eine Verdienstausfallsentschädigung, die von einer Versicherung an einen Beamten gezahlt wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 9 oder Nr. 10 EStG.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG 2004 § 3 Nr. 9; EStG 2004 § 3 Nr. 10; EStG 2004 § 24 Nr. 1a; BGB § 823; BGB § 842; BGB § 843;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch nach §§ 823, 842, 843 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgegolten wird, gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) steuerfrei ist.

Die im Jahr 1970 geborene Klägerin war seit dem ... 1988 als Beamtin bei X beschäftigt. Am 7. August 2003 versetzte sie ihr Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung gemäß § 42 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz in den Ruhestand. Die Erkrankung ist auf einen Verkehrsunfall vom ... 1985 zurückzuführen, in dem die Klägerin geschädigt wurde. Ihr Arbeitgeber zahlte der Klägerin im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand keine Abfindung.