1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch nach §§ 823, 842, 843 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgegolten wird, gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) steuerfrei ist.
Die im Jahr 1970 geborene Klägerin war seit dem ... 1988 als Beamtin bei X beschäftigt. Am 7. August 2003 versetzte sie ihr Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung gemäß §
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