FG München - Urteil vom 27.09.2017
3 K 3438/14
Fundstellen:
BB 2018, 534
EFG 2017, 1981

Keine Steuerfreiheit für die Übertragung der Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

FG München, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen 3 K 3438/14

DRsp Nr. 2017/17405

Keine Steuerfreiheit für die Übertragung der Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist, ob Umsätze aus der entgeltlichen Übertragung von Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt gem. § 4 Nr. 8 Buchst. c Umsatzsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) steuerbefreit sind.

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens der mit Satzung vom ... als A gegründeten und mit Beschluss der Hauptversammlung vom ... umfirmierten Klägerin sind u.a. der Erwerb und die Verwertung bestehender Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie die Erbringung von Verwaltungsleistungen und Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitallebensversicherungen.

Im Streitjahr 2007 erwarb die Klägerin Kapitallebensversicherungen von Versicherungsnehmern (in der Regel Privatpersonen) gegen ein unter dem eingezahlten Betrag, aber über dem Rückkaufswert der Versicherer liegendes Entgelt. Dies geschah entweder mit Zustimmung der jeweiligen Versicherung im Wege einer Vertragsübertragung bzw. Vertragsübernahme (sog. dingliche Variante), so dass die Klägerin an die Stelle des Versicherungsnehmers trat, mit Ausnahme hinsichtlich des nach wie vor versicherten Risikos in Bezug auf das Leben des Versicherungsnehmers.