FG München - Urteil vom 26.06.2014
15 K 1986/11
Normen:
EStG § 21;

Keine steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen nahestehenden Personen bei unregelmäßigen Mietzahungen das gilt auch, wenn in einzelen Jahren die Miete regelmäßig bezahlt wurde

FG München, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen 15 K 1986/11

DRsp Nr. 2014/13756

Keine steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen nahestehenden Personen bei unregelmäßigen Mietzahungen das gilt auch, wenn in einzelen Jahren die Miete regelmäßig bezahlt wurde

1. Die Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes ist eine dem Kläger nahestehende Person. 2. Wird ein jahrelang nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Mietverhältnis nicht in vollem Umfang „auf neue Beine gestellt”, so kann es auch nicht in den Veranlagungszeiträumen einkommensteuerlich anerkannt werden, in denen es eventuell ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 21;

Gründe

I.

Streitig ist, ob das zwischen dem Kläger und seiner Lebensgefährtin bestehende Mietverhältnis einkommensteuerlich anzuerkennen ist, und ob hierfür Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.