FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.03.2015
3 K 1443/13
Normen:
EStG § 10 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 2; EStG § 32b;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1347

Keine steuermindernde Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezugs von steuerfreien Lohnersatzleistungen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2015 - Aktenzeichen 3 K 1443/13

DRsp Nr. 2015/9211

Keine steuermindernde Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezugs von steuerfreien Lohnersatzleistungen

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen, stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nicht als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge kommt ebenfalls nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 2; EStG § 32b;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen, die auf Lohnersatzleistungen entfallen.

Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 2011 bezog der Kläger für den Zeitraum vom 16.10.2007 bis 31.12.2011 Verletztengeld nach §§ 45ff SGB VII in Höhe von 91.078,20 €. Darin enthalten waren Beiträge des Klägers zur Rentenversicherung. Ferner musste der Kläger im Streitjahr Arbeitslosengeld I in Höhe von 19.526,40 € zurückzahlen.