Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Vermietung eines Ferienappartements auf Mallorca und eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf des Appartements.
Die Klägerin (Klin.) ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die durch Umwandlung der Firma y. GmbH & Co. (KG) entstanden ist. Der Umwandlungsbeschluss datiert vom 29.08.2001 und wurde rückwirkend auf den 01.01.2001 gefasst. Der Unternehmensgegenstand der Klin. bestand im Streitjahr u.a. im An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Das Wirtschaftsjahr der Klin. entspricht dem Kalenderjahr.
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