Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Personenhandelsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Sie erzielt gewerbliche Einkünfte aus der Errichtung von Gebäuden. Sie ist an der zum Verfahren beigeladenen X-KG (im folgenden: KG) als Kommanditistin beteiligt.
In ihren Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Streitjahre 1981 und 1982 erklärte die KG u.a. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Klägerin im Zusammenhang damit, daß die Klägerin --unter Inanspruchnahme von Fremdleistungen-- für die KG Wohn- und Geschäftshausbauten errichtet hatte. Nach dem sog. Generalübernehmervertrag (Bauvertrag) schuldete die Klägerin der KG die schlüsselfertige Erstellung von Bauwerken zu einem Festpreis auf Grundstücken, die im Eigentum der KG standen.
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