Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 1994 und 1995 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielte als Arzt in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit von jeweils mehr als 400 000 DM. Mit ihrem Einspruch gegen die erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheide begehrten die Kläger von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erstmals die Anwendung der Tarifbegrenzung des § 32c des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf die freiberuflichen Einkünfte mit der Begründung, die Beschränkung der Ermäßigung auf gewerbliche Einkünfte sei verfassungswidrig.
Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|