Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Das Gericht hat die auf den Erlass von Säumniszuschlägen gerichtete Klage mit Urteil vom 26. Juli 2012, das der Klägerin am 8. August 2012 zugestellt worden ist, abgewiesen. Die Beteiligten hatten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet.
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