FG Münster - Urteil vom 14.10.2008
14 K 2406/06 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) Satz 2 Halbs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 112

Keine Überbesteuerung von bereits versteuerten, aus Leibrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Einkünften eines Freiberuflers ohne Eingreifen der sog. öffnungsklausel

FG Münster, Urteil vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 14 K 2406/06 E

DRsp Nr. 2008/23588

Keine Überbesteuerung von bereits versteuerten, aus Leibrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Einkünften eines Freiberuflers ohne Eingreifen der sog. öffnungsklausel

1. Bei der Prüfung, ob nachgezahlte Beiträge die jährlichen Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreiten, ist nach Auffassung des Gerichts der Zeitraum maßgeblich, in dem die Zahlungen erfolgen und nicht der Zeitraum, für den die Nachzahlungen erbracht werden (sog. "In-Prinzip"). Dies gilt auch für die sog. öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) Satz 2 Halbs. 2 EStG. 2. Eine Doppelbesteuerung von gezahlten Versicherungsbeiträgen und bezogenen Rentenleistungen wird dann vermieden, wenn die Summe der nicht steuerbaren Teile der Bruttorente die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge erreicht oder übersteigt. In einem solchen Fall kommt es auf die Verfassungsmäßigkeit der neuen Rentenbesteuerung nicht an, so dass ein Finanzgericht die Regelungen dem BVerfG nicht vorlegen muss. 3. Bei der Berechnung von erbrachten Beiträgen ist kein Inflationsausgleich durchzuführen.