Die Beteiligten streiten darüber, ob die von den Klägerinnen erbrachten Leistungen gem. § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Klägerinnen sind approbierte Psychotherapeutinnen i. S. d § 1 Abs. 1 Satz 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Sie verfügen über einen Heilkunde-Nachweis i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes sowie über eine Kassenzulassung; sie sind zudem ins Arztregister eingetragen (s. Nachweise Bl. 19 ff. der Betriebsprüfungsakte). Die Klägerinnen arbeiten ausschließlich mit Erwachsenen.
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