EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 S 1; EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 S 2;
Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in
FG Köln, Urteil vom 11.05.2000 - Aktenzeichen 7 K 499/1994
DRsp Nr. 2001/1932
Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in
Eine aus privatem Anlass - hier zu Studienzwecken - begründete doppelte Haushaltsführung eines Ledigen, die aufgrund einer geänderten Zweckbestimmung später aus beruflichen Gründen beibehalten wird, kann nicht zum Werbungskosten-Abzug der hiermit verbundenen Kosten führen.
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 S 1; EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 S 2;
Tatbestand:
Streitig ist die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
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