FG Münster - Urteil vom 12.06.2012
1 K 2876/09 EZ
Normen:
EigZulG § 4 Satz 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 9
DStRE 2014, 149

Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten Eigenheim verbliebener Ehegatte sämtliche Darlehensverbindlichkeiten bedient und alle Nebenkosten trägt

FG Münster, Urteil vom 12.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 2876/09 EZ

DRsp Nr. 2012/17902

Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten Eigenheim verbliebener Ehegatte sämtliche Darlehensverbindlichkeiten bedient und alle Nebenkosten trägt

Ein Anspruch auf Eigenheimzulage für einen Miteigentumsanteil, den ein geschiedener Ehegatte ohne Ausgleichszahlung dem verbliebenen Ehegatten überlässt, besteht für den weggezogenen Ehegatten nicht, wenn dieser sämtliche Verbindlichkeiten des Eigenheims trägt und alle laufenden Kosten des Eigenheims selbst bestreitet.

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 2;

Tatbestand

Streitig ist die Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage für die Jahre 2004 bis 2008.