FG Sachsen - Urteil vom 13.10.2009
5 K 660/05 (Ez)
Normen:
BGB § 1093; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; EigZulG § 4 S. 2;

Keine unentgeltliche Überlassung an Angehörige als Voraussetzung für Eigenheimzulage bei Grundstücksübertragung unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts; Keine Anschaffungskosten durch Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts

FG Sachsen, Urteil vom 13.10.2009 - Aktenzeichen 5 K 660/05 (Ez)

DRsp Nr. 2009/25845

Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für Eigenheimzulage bei Grundstücksübertragung unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts; Keine Anschaffungskosten durch Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts

1. Veräußert der Sohn eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung an den Vater und darf er die Wohnung weiter nutzen, so wird die Wohnung nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG. unentgeltlich überlassen, wenn sich der Sohn als bisheriger Eigentümer bei der Veräußerung ein dingliches Nutzungsrecht an der Wohnung vorbehalten hat. 2. Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechtes stellt keine Gegenleistung des Erwerbers für den Erwerb des Eigentums am Grundstück dar.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BGB § 1093; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; EigZulG § 4 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um Eigenheimzulage ab dem Jahr 2003.