FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.07.2007
12 K 8345/06 B
Normen:
AO (1977) § 47 § 228 § 230 § 231 Abs. 1 § 232 § 204 ; GmbHG § 38 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1663

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Einspruchseinlegung gegen Steuerbescheid oder Verrechnungsantrag des nicht mehr geschäftsführungs- oder vertretungsbefugten früheren Geschäftsführers; verbindliche Zusage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 12 K 8345/06 B

DRsp Nr. 2007/16454

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Einspruchseinlegung gegen Steuerbescheid oder Verrechnungsantrag des nicht mehr geschäftsführungs- oder vertretungsbefugten früheren Geschäftsführers; verbindliche Zusage

1. Die Einlegung eines Einspruchs gegen die Steuerfestsetzung kann die Zahlungsverjährung für das in dem Steuerbescheid ausgewiesene Steuerguthaben nicht unterbrechen. 2. Ist eine GmbH als Steuerschuldnerin wegen Annahme der Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden, so kann ein nach der Löschung verfasstes Schreiben des früheren Geschäftsführers, mit dem er die Verrechnung eines der GmbH zustehenden Steuerguthabens beantragt hat, die Zahlungsverjährung nicht unterbrechen, wenn der vormalige Geschäftsführer erst später zum Nachtragsliquidator der GmbH bestellt worden ist. 3. Ein Schreiben des Finanzamts hat nicht die Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, wenn es nicht vom Vorsteher oder zuständigen Sachgebietsleiter unterschrieben worden ist und der Steuerpflichtige auch nicht in eindeutiger Weise eine verbindliche Zusage beantragt hat.

Normenkette:

AO (1977) § 47 § 228 § 230 § 231 Abs. 1 § 232 § 204 ; GmbHG § 38 ;

Tatbestand: