FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.09.2000
9 K 139/97
Normen:
AO § 204 § 89 ; EStG § 16 Abs. 2 S. 4 § 16 Abs. 3 ;

Keine verbindliche Zusage des FA über Entnahmewert des Betriebsgrundstücks bei künftiger Betriebsaufgabe; Erteilung einer verbindlichen Auskunft bzw. alternativ auf Erteilung einer verbindlichen Zusage

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2000 - Aktenzeichen 9 K 139/97

DRsp Nr. 2005/1292

Keine verbindliche Zusage des FA über Entnahmewert des Betriebsgrundstücks bei künftiger Betriebsaufgabe; Erteilung einer verbindlichen Auskunft bzw. alternativ auf Erteilung einer verbindlichen Zusage

Der Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm das FA vor einer beabsichtigten Betriebsaufgabe im Rahmen einer verbindlichen Auskunft bzw. verbindlichen Zusage den gemeinen Wert des Betriebsgrundstücks mitteilt, den es bei der Berechnung des Aufgabewinns ansetzen würde.

Normenkette:

AO § 204 § 89 ; EStG § 16 Abs. 2 S. 4 § 16 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft oder auf Erteilung einer verbindlichen Zusage hat.