Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme von Bankschulden des Hauptgesellschafters
BFH, Urteil vom 26.02.1992 - Aktenzeichen I R 23/91
DRsp Nr. 1996/11472
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme von Bankschulden des Hauptgesellschafters
»1. Die Übernahme von Bankschulden und Zinsverpflichtungen ihres Hauptgesellschafters durch eine GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH gleichzeitig werthaltige, gleich hohe Ersatzforderungen gegen den Hauptgesellschafter aktiviert.2. Erhält die GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos kein angemessenes Entgelt, so kann insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung (verhinderte Vermögensmehrung) vorliegen.«