FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 03.04.2020
2 K 1046/17
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1-2;

Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an Gesellschaften

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 03.04.2020 - Aktenzeichen 2 K 1046/17

DRsp Nr. 2021/12063

Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an Gesellschaften

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer für 2008 vom 9. Dezember 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Januar 2017 wird dahingehend geändert, dass bei der Besteuerung Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 2.383 € zugrunde gelegt werden.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung zugunsten des Klägers.