I.
Die Klägerin (Klin), eine AG, ist in der ... - Brauchetätig. Sie verfügt über Betriebsgrundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind. In den Vermögensaufstellungen zur Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens für die Stichtage 1.1.1988 bis 1.1.1994 war der Anspruch auf die Erbbauzinsen nicht enthalten. Bei zwei Außenprüfungen, die sich u. a. auf die genannten Stichtage erstreckten, wurde dies beanstandet. Der Prüfer erfasste den Kapitalwert der Erbbauzinsen als sonstiges Vermögen und erhöhte das Betriebsvermögen um folgende Beträge:
1.1.1988
DM
1.1.1989
DM
1.1.1990
DM
1.1.1991
DM
1.1.1992
DM
1.1.1993
DM
1.1.1994
DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|