Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 17.06.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird für den Beteiligten zu 1. zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Kosten, die ein Rechtsanwalt für Tätigkeiten als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsrats im Rahmen einer Einigungsstelle in Rechnung gestellt hat.
Die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Oberhausen. Antragsteller und Beteiligter zu 1. ist der dort gebildete Betriebsrat. Die Beteiligten führten zur Frage der Dienstplangestaltung für den Nahverkehr mit Straßenbahnen und Bussen Ende 2017 ein Einigungsstellenverfahren durch. Von dem Dienstplan waren ca. 300 Arbeitnehmer für ein Halbjahr betroffen.
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